Vereinsflugschule - Motorsegelfliegen
Bedingungen
Klassenberechtigung - Reisemotorsegler
Motorseglerführer
Anmerkung: Eine direkte Ausbildung zum Motorseglerführer ist seit dem 01.05.2003 nicht mehr möglich. Die Berechtigung kann entweder
- nach erfolgter Segelflugausbildung als zusätzliche Klassenberechtigung zur Segelfluglizenz erworben werden
- oder es erfolgt eine Ausbildung im Rahmen des Motorflugs (PPL-N oder JAR-FCL)
Fachliche Voraussetzungen:
- Abgeschlossene Segelflugausbildung
Theoretische Ausbildung:
- ergänzende theoretische Ausbildung
Flugausbildung:
- mindestens 10 Flugstunden, darin enthalten 20 Alleinstarts und Landungen
- 270 km Naviagtionsdreieckflug mit und ohne Lehrer
- An- und Abflüge zu kontrollierten Flugplätzen
