Bedingungen Klassenberechtigung – Reisemotorsegler Motorseglerführer

Die Berechtigung kann entweder

  • nach erfolgter Segelflugausbildung als zusätzliche Klassenberechtigung zur Segelfluglizenz erworben werden
  • oder es erfolgt eine Ausbildung im Rahmen des LAPL-A (siehe Motorflug)

Fachliche Voraussetzungen (bei vorhandener Segelfluglizenz):

  • Abgeschlossene Segelflugausbildung

Theoretische Ausbildung:

  • ergänzende theoretische Ausbildung

Flugausbildung:

  • mindestens 6 Flugstunden, davon 4 Flugstunden mit Fluglehrer
  • einen Allein-Überlandflug von mindestens 150 km